Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 05.12.2000 - 14 Wx 88/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2002, 218
Wird zitiert von ... (2)
- AG Brandenburg, 13.06.2013 - 31 C 153/13
Vermietungsplakat am Schaufenster muss der Mieter nicht dulden!
Nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: BGH , BGHZ 158, Seiten 236 ff. = NJW 2004, Seiten 3102 ff.; OLG Hamm , Urteil vom 25.01.2011, Az.: I-4 U 144/10; OLG Karlsruhe , GRUR-RR 2008, Seiten 350 f.; OLG Koblenz , NJW-RR 2002, Seite 1031; OLG Karlsruhe , ZMR 2002, Seiten 218 f. ) kann im Übrigen im Falle der Verletzung von Immaterialgüterrechten, die als absolute Rechte auch nach §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB Schutz genießen - derjenige, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, ebenso als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, so dass hier wohl auch die geschäftsschädigenden Auswirkungen auf den Gewerbebetrieb der Verfügungsklägerin, die durch die - über die Schaufensterscheibe großflächig angebrachten - Beschriftung "zu vermieten" ohne Hinweis auf den frühestmöglichen Zeitpunkt der Nevermietung zudem noch verursacht werden, als Störung des gewerblichen Betriebs der Verfügungsklägerin durch die Verfügungsbeklagte anzusehen sind. - KG, 20.03.2002 - 24 W 56/01
S/M-STUDIO in Teileigentum
Deshalb sind bordellartige Betriebe mit der Zweckbestimmung von Wohnungs- und Teileigentum nicht zu vereinbaren (Senat NJW-RR 2000, 1253 = ZMR 2000, 402 = NZM 2000, 879 = ZWE 2000, 228 (zum Sex-Shop); BayObLG NJW-RR 2000, 1323 = ZMR 2000, 689 = NZM 2000, 871 (Swinger-Club); OLG Karlsruhe ZMR 2002, 218 (Beherbergung von Prostituierten und Rauschgifthändlern)).